Das Amtsgericht Augsburg hat ein Verfahren gegen einen Wohnungskäufer eingestellt, der in seinem neuen Zuhause in Dillingen auf einen unerwarteten Bargeldschatz gestoßen war. Hinter einem Schrank, den die Vormieter in der Wohnung zurückgelassen hatten, entdeckte der Mann 15.000 DM. Er tauschte die Scheine bei einer Bank in den Gegenwert von 7.669,38 Euro um. Da er den Fund jedoch nicht offiziell gemeldet hatte, stand der Vorwurf der Fundunterschlagung im Raum.
Das Gericht entschied sich gegen eine Strafe, da dem Mann kein böswilliger Vorsatz unterstellt werden konnte. Zugunsten des Finders sprach, dass er sich nachweislich vorab bei der Bundesbank erkundigt hatte, wie mit den alten Beständen zu verfahren sei. Dennoch zog das Gericht den eingetauschten Euro-Betrag nun offiziell ein. Die Justiz bemüht sich derzeit, die rechtmäßigen Eigentümer oder deren Erben ausfindig zu machen, um die Summe an die ursprünglichen Besitzer zurückzugeben.