Zollbestimmungen für Reisende: Was darf ich aus dem Urlaub mitbringen?

04. August 2025 , 06:39 Uhr

Souvenirs aus dem Urlaub mitzubringen, kann problematisch sein. Das Hauptzollamt Augsburg klärt auf, bei welchen Produkten Vorsicht geboten ist und welche Mengenbegrenzungen für Reisende gelten.

Der Urlaub ist schön, und oft ist der Wunsch groß, eine Erinnerung mitzunehmen. Aber was ist erlaubt und was nicht? Das Augsburger Hauptzollamt gibt Auskunft darüber, was bei der Einfuhr von Produkten nach Deutschland zu beachten ist.

Besondere Vorsicht ist zum Beispiel bei Lebensmitteln geboten. Gerade bei verarbeiteten Produkten ist oft unklar, was tatsächlich enthalten ist. Es könnte sich um geschützte Pflanzen als Inhaltsstoff handeln. Ebenso dürfen keine Fleisch-, Fisch- und Milcherzeugnisse aus Nicht-EU-Ländern eingeführt werden, um die Einschleppung von Krankheiten und Seuchen zu verhindern. Verbotene Substanzen wie Betäubungsmittel oder Waffen sind ebenfalls tabu.

Für Tabak und Alkohol gelten je nach Herkunftsland unterschiedliche Mengenbeschränkungen. Aus einem Nicht-EU-Land darf eine Person ab 17 Jahren eine Stange (200) Zigaretten oder 250 Gramm Tabak einführen. Erlaubt sind außerdem 16 Liter Bier, bei hochprozentigem Alkohol jedoch deutlich weniger. Innerhalb der EU dürfen bis zu 800 Zigaretten oder 1 Kilogramm Tabak sowie 110 Liter Bier und 10 Liter hochprozentiger Alkohol mitgenommen werden.

Wer unsicher ist, was aus dem Urlaub mit nach Deutschland genommen werden darf, findet nochmal auf www.zoll.de und auf www.artenschutz.de die genauen Bestimmungen.

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