Freispruch am Amtsgericht: Vorwurf der Körperverletzung gegen Polizisten entkräftet
Ein Augsburger Polizeibeamter wurde am Mittwoch vom Vorwurf der Körperverletzung im Amt freigesprochen. Das Gericht sah es nicht als erwiesen an, dass der Beamte eine Frau während einer Festnahme im Streifenwagen geohrfeigt hatte.

Das Amtsgericht Augsburg hat heute ein Urteil im Fall eines Polizeibeamten gefällt, der wegen des Verdachts der Körperverletzung im Amt angeklagt war. Der Prozess endete mit einem Freispruch für den Beamten. Dem Polizisten wurde zur Last gelegt, eine Frau während eines Abtransports im Streifenwagen zweimal geohrfeigt zu haben.
Im Rahmen der Hauptverhandlung wurden die Umstände des Vorfalls detailliert rekonstruiert. Die Beweisaufnahme ergab jedoch kein ausreichend klares Bild, um eine Verurteilung des Beamten zu rechtfertigen. Da die Vorwürfe nicht zweifelsfrei bestätigt werden konnten, folgte das Gericht dem Antrag auf Freispruch. Damit ist das Verfahren um den mutmaßlichen Übergriff im Dienstwagen vorerst abgeschlossen. Das Urteil unterstreicht die hohen Anforderungen an die Beweislast bei Vorwürfen gegen Amtsträger im Dienst.
