Augsburg: Zechpreller zu zwei Jahren Haft verurteilt – Hoher Schaden

27. März 2025 , 06:00 Uhr

Das Amtsgericht Augsburg hat einen Mann, der in mehreren Lokalen ohne zu bezahlen konsumiert und Gegenstände entwendet hat, zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt.

Das Urteil für einen diebischen Zechpreller ist gefallen. Das teilte das Amtsgericht Augsburg mit. Der Mann wurde zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt.

Der Verurteilte soll im Sommer vergangenen Jahres von Juni bis September 2024 mindestens zwölf Mal in Lokalen Essen und Getränke konsumiert, aber ohne Bezahlung die Lokale wieder verlassen haben. Außerdem soll er sich an Wertgegenständen wie den Geldbeuteln der Bedienung bedient haben.

Dabei entstand ein Schaden von über 7000 Tausend Euro, den der Mann nun bezahlen muss. Außerdem wurde er zu einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren verurteilt. Das Urteil ist rechtskräftig.

Amtsgericht Augsburg Betrug Diebstahl Haftstrafe Schadenersatz Urteil Zechpreller

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