Am Samstagabend kam es am Augsburger Kuhsee zu einem folgenschweren Zwischenfall. Zwei 14-jährige Jugendliche betraten trotz eines bestehenden Betretungsverbots die Eisfläche des Sees und brachen kurz darauf ein. Zwar gelang es den beiden Jugendlichen, sich aus eigener Kraft aus dem eiskalten Wasser zu retten, sie erlitten jedoch erhebliche Unterkühlungen. Nach der Erstversorgung vor Ort erfolgte die Einlieferung in ein Krankenhaus. Gegen die beiden 14-Jährigen wurde ein Ermittlungsverfahren wegen des Verstoßes gegen die geltende Eisflächenverordnung eingeleitet.
Ein ähnlicher Vorfall ereignete sich zuvor im schwäbischen Vöhringen bei Neu-Ulm. Auf dem Badesee „Grüne Lunge“ brach ein 13-jähriger Junge im Eis ein. Im Gegensatz zum Vorfall in Augsburg konnte sich das Kind nicht selbstständig befreien. Aufmerksame Spaziergänger hörten die Hilferufe des Jungen und alarmierten umgehend die Rettungskräfte. Der 13-Jährige wurde von den Einsatzkräften gerettet und ebenfalls mit einer Unterkühlung in eine Klinik gebracht.
Die Polizei warnt angesichts dieser Ereignisse erneut vor dem Betreten von Eisflächen auf Seen und Fließgewässern. Die vermeintlich tragfähige Eisschicht ist oft unberechenbar dünn, was unmittelbar zu lebensgefährlichen Situationen führt.