Am Augsburger Amtsgericht wurde eine Frau wegen Quälerei eines Hahnes verurteilt. Seit über 10 Jahren wurde gegen sie schon wegen Tierquälerei ermittelt. Amtliche Anordnungen und Weisungen ignorierte die Frau dabei immer wieder. Seit Oktober letzten Jahres hielt die Frau einen Hahn auf ihrem Grundstück in Scherstetten bei Schwabmünchen. Der Hahn hatte Magendarmparasiten, war stark abgemagert, atmete mit Pfeifgeräuschen und taumelte beim Laufen. Die Frau brachte den Han aber nicht zum Tierarzt. Am Dienstag wurde die 50-Jährige nun zu 150 Tagessätzen verurteilt.