Mit einem deutlichen Urteil endete am heutigen Donnerstag der aufsehenerregende Prozess am Amtsgericht Augsburg: Eine Mutter aus Bobingen wurde zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die Frau ihre damals erst achtjährige Tochter über den Messengerdienst Snapchat für sexuelle Handlungen angeboten hatte.
Die Beweislast gegen die geringfügig vorbestrafte 30-Jährige war erdrückend. In den verlesenen Chatprotokollen zeigte sich die Skrupellosigkeit der Tat:
Abscheuliche Verhandlungen: Die Mutter schickte Fotos, Namen und Alter des Kindes an einen Chatpartner und bot das Mädchen für ungeschützten Geschlechtsverkehr an.
Keine Tabus: Auf die Frage nach Regeln antwortete sie, es sei „alles erlaubt“, bis das Kind nicht mehr wolle. Als Preis für ein Treffen wurden 100 Euro vereinbart.
Wiederholungstat: Es war kein Einzelfall; bereits einem anderen Mann hatte die Frau Bildmaterial ihrer Tochter zum Kauf angeboten.
Entscheidender Hinweis durch den Partner Besonders brisant: Der Stein kam ins Rollen, weil der Partner der Mutter die Polizei verständigte, nachdem er auf die Aktivitäten der Frau aufmerksam geworden war. Die Ermittler konnten daraufhin das digitale Beweismaterial sichern.
In der Urteilsbegründung hob das Gericht die besondere Schutzbedürftigkeit von Kindern und die Schwere des Vertrauensbruchs durch die eigene Mutter hervor. Die deutschlandweite Aufmerksamkeit für diesen Fall unterstreicht die Notwendigkeit einer wachsamen digitalen Strafverfolgung zum Schutz Minderjähriger.