Die beklagte Projektentwicklerin und Verkäuferin AKS Business Hotel GmbH & Co. sowie die beiden Geschäftsführer müssen die Investition einer Klägerin sichern.
Das Gericht gab der klagenden Frau Recht. Die Begründung: Mindestens einer der Geschäftsführer soll bereits frühzeitig gewusst haben, dass das Gebäude mit Quecksilber kontaminiert sein könnte. Trotzdem unterließ er eine genauere Untersuchung und informierte die rund 150 angeworbenen Anleger nicht.
Da die AKS Business Hotel GmbH & Co. bereits Insolvenz beantragt hat, müssen die beiden Gesellschafter nun auch persönlich haften. Das Gericht hat entschieden, dass sie die Investition der Klägerin sichern müssen.