Viereinhalb Jahre Haft für Steinewerfer
Das Urteil im sogenannten Steinewerferprozess ist gefallen. Mit viereinhalb Jahren Haft liegt das Gericht zwischen den Forderungen der Staatsanwaltschaft und der Verteidigung.

Dem Lasterfahrer aus Rumänien wurde zur Last gelegt, in rund 50 Fällen von seiner Fahrerkabine aus etwa faustgroße Steine auf Autos der B 2 und B 17 geworfen zu haben. Die Steine zertrümmerten Windschutzscheiben und einige Autofahrer wurden leicht verletzt. Mindestens zwölf Fälle waren für den Prozess relevant.
Die Staatsanwaltschaft hatte fünf Jahre Haft gefordert, die Verteidigung maximal vier. Viereinhalb Jahre Haft lautet das Urteil im sogenannten Steinewerferprozess.Das Gericht hat die Würfe, als Körperverletzung gewertet, nicht als Mordversuch.
Der Lasterfahrer hatte zuvor ein Geständnis abgelegt. Er sei als Fernfahrer einsam und gelangweilt gewesen, so die Verteidigung.
