Ersatzgeld für Windenergieanlagen in Bobingen neu berechnet
Das Landratsamt Augsburg hat die Ersatzgeldzahlung für zehn Windenergieanlagen in Bobingen aufgrund neuer rechtlicher Vorgaben neu berechnet. Statt der ursprünglich festgesetzten drei Millionen Euro beträgt die Zahlung nun nur noch 725.000 Euro.

Das Landratsamt Augsburg hat die Ersatzgeldzahlung für zehn Windenergieanlagen in Bobingen neu berechnet. Grund sind neue Vorgaben des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz nach einem Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs. Ursprünglich waren rund drei Millionen Euro festgesetzt worden. Nach der neuen Berechnung beträgt die Ersatzgeldzahlung jetzt nur noch 725.000 Euro. Das Geld dient dazu, die Beeinträchtigung des Landschaftsbildes auszugleichen. Es wird über den Bayerischen Naturschutzfonds für Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege verwendet.
