Frau lässt Toten angeblichen Schuldschein unterschreiben: Bewährungsstrafe für Frau aus dem Landkreis Augsburg
Das Amtsgericht Augsburg hat eine Frau zu einer Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt, nachdem sie ein Blanko-Dokument eines Verstorbenen gefälscht hatte. Die Angeklagte versuchte, mit dem gefälschten Schreiben eine fiktive Geldforderung in Höhe von 95.000 Euro gegenüber dem Erben geltend zu machen.

Ein Jahr und sechs Monate auf Bewährung für eine Frau aus dem Landkreis Augsburg, die ein Dokument eines Verstorbenen gefälscht hat. Die Angeklagte nutzte ein vom Verstorbenen unterschriebenes Blanko-Dokument und schrieb auf das Dokument, dass der Verstorbene ihr noch 95.000 Euro plus vier Prozent Zinsen schulde. Die Frau datierte das Schreiben auf einen Zeitraum rund ein Jahr vor dem Ableben des inzwischen Toten und leitete es über ihren Anwalt an den Erben weiter. Der Betrug flog auf.
Das Augsburger Amtsgericht verurteilte die Frau unter anderem wegen Urkundenfälschung und Betrugs.
