Gericht weist Beschwerde gegen Razzia im Augsburger Club ab
Das Landgericht Augsburg hat die Beschwerde des Club-Geschäftsführers gegen den Durchsuchungsbeschluss zurückgewiesen. Bei der Razzia im Augsburger City Club wurden mehr als 170 Gramm illegale Drogen gefunden.

Die umstrittene Polizei-Razzia im Augsburger City Club beschäftigt weiter die Gerichte. Das Landgericht Augsburg hat die Beschwerde des Club-Geschäftsführers gegen den Durchsuchungsbeschluss zurückgewiesen und keine Rechtswidrigkeit festgestellt. Weitere Verfahren laufen jedoch noch. Laut Augsburger Allgemeine gehen mehrere Clubbesucher gegen die Kontrollen und Durchsuchungen während des Einsatzes vor. Bei der Razzia wurden rund 260 Personen kontrolliert, wobei die Beamten mehr als 170 Gramm illegale Drogen fanden. Inzwischen wurden 68 Ermittlungsverfahren eingeleitet.
