Hecken und Sträucher rechtzeitig zurückschneiden

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Die Stadt Augsburg weist darauf hin, dass Hecken, Bäume und Sträucher regelmäßig zurückgeschnitten werden müssen, damit Geh- und Radwege sowie Straßen sicher genutzt werden können.

Dabei sind folgende Mindesthöhen freizuhalten:

  • 2,50 Meter über Geh- und Radwegen
  • 4,50 Meter über Fahrbahnen

Notwendige Rückschnitte sollten möglichst zwischen Oktober und Februar erfolgen. Zum Schutz brütender Vögel sind starke Rückschnitte vom 1. März bis 30. September grundsätzlich nicht zulässig.

Weitere Informationen: augsburg.de/heckenschnitt

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von Roland Stingl
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