Kindergeldanspruch für über 18-Jährige: Agentur für Arbeit Augsburg informiert
Die Agentur für Arbeit Augsburg weist darauf hin, dass für Kinder über 18 Jahren weiterhin Kindergeldanspruch besteht, wenn sie eine Ausbildung oder ein Studium beginnen. Auch Übergangsphasen sind abgedeckt.

Die Augsburger Agentur für Arbeit macht auf den fortbestehenden Kindergeldanspruch für Kinder über 18 Jahren aufmerksam. Wenn Kinder eine Ausbildung oder ein Studium aufnehmen, besteht weiterhin ein Anspruch auf Kindergeld.
Auch für eine Übergangsphase zwischen Schulabschluss und Beginn einer Ausbildung oder eines Studiums wird Kindergeld gezahlt. Unter bestimmten Umständen kann der Kindergeldanspruch sogar länger bestehen. Dies ist der Fall, wenn die Eltern oder das Kind nachweisen können, dass sie sich aktiv um eine Arbeit, einen Studienplatz oder eine Ausbildungsstelle bemühen.
Die Familienkasse verweist in diesem Zusammenhang auf die Möglichkeit, Mitteilungen und Nachweise online hochzuladen.
