Noch schnell Hecken schneiden
Ab Freitag sind nur noch sogenannte Form- beziehungsweise Pflegeschnitte erlaubt.

Nur noch bis diesen Donnerstag dürfen in Augsburg und der Region Hecken radikal abgeschnitten werden. Laut Bundesnaturschutzgesetz ist es in der Zeit vom 1. März bis 30. September verboten Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze abzuschneiden. Grund hierfür ist, dass im Frühjahr die Brutzeit der Vögel beginnt. Erlaubt ist aber ein sogenannter Form- beziehungsweise Pflegeschnitt. Wer sich nicht an das Gesetz hält, der muss mit einem Bußgeld rechnen. Und das kann unter Umständen kann schön teuer werden – in Bayern können zwischen 50 und 15.000 Euro anfallen.
