Urteil im Meitinger Hammer-Prozess

Gericht, Richter, Urteil — © Foto: Pixabay
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Im Meitinger Hammer-Prozess wurde ein Urteil verkündet. Der 34-Jährige, der im vergangenen Sommer einen Fremden am Meitinger Bahnhof mit einem Hammer angegriffen hatte, muss dauerhaft in eine Psychiatrie. Er leide unter paranoider Schizophrenie, so das Augsburger Landesgericht, und sei deswegen schuldunfähig. Der Täter hat das Urteil im Gerichtssaal angenommen.

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von David Kempin
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