Tödliche Narkose beim Zahnarzt: Prozess wegen fahrlässiger Tötung am Amtsgericht
Die Staatsanwaltschaft wirft dem Zahnarzt vor, die Narkose ohne die notwendige Hinzuziehung eines Anästhesisten durchgeführt und dabei eine Überdosis verabreicht zu haben. Nachdem die Atmung des Patienten aussetzte, verstarb dieser trotz intensivmedizinischer Behandlung im Augsburger Klinikum.

Am Amtsgericht Augsburg startet am Montag der Prozess gegen einen Zahnarzt, dem fahrlässige Tötung zur Last gelegt wird. Hintergrund des Verfahrens ist ein tödlicher Zwischenfall während einer zahnärztlichen Behandlung. Laut Anklage spritzte der Mediziner dem Patienten eine zu hohe Dosis eines Betäubungsmittels. Ein wesentlicher Kritikpunkt der Staatsanwaltschaft ist zudem, dass der Eingriff unter Vollnarkose vorgenommen wurde, ohne dass – wie medizinisch geboten – ein spezialisierter Anästhesist anwesend war.
Nach Abschluss der Behandlung kam es bei dem Patienten zu einem Atemstillstand. Obwohl umgehend Rettungsmaßnahmen eingeleitet wurden und eine Überführung in das Augsburger Klinikum erfolgte, verstarb der Mann dort an den Folgen des Sauerstoffmangels. Das Gericht prüft nun, inwieweit das Fehlverhalten des Arztes und die mangelnde Überwachung der Narkose für den Tod des Patienten ursächlich waren.
