Stadt Augsburg verbietet nächtlichen Einsatz von Mährobotern

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Zum Schutz des nachtaktiven Igels hat die Stadt Augsburg eine Allgemeinverfügung erlassen, die den nächtlichen Einsatz von Mährobotern untersagt. Seit dem 4. August 2026 dürfen Mähroboter in der Zeit von einer halben Stunde vor Sonnenuntergang bis eine halbe Stunde nach Sonnenaufgang im gesamten Stadtgebiet – auch auf Privatgrundstücken – nicht mehr betrieben werden.

Hintergrund der Regelung ist der Schutz des Igels, der in der Dämmerung und nachts auf Nahrungssuche geht. Begegnet er einem Mähroboter, rollt er sich als natürliche Schutzreaktion zusammen, anstatt zu fliehen. Dadurch kommt es häufig zu schweren, oftmals tödlichen Verletzungen. Besonders Jungtiere sind gefährdet.

Wer gegen die Allgemeinverfügung verstößt, muss mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro rechnen. Unter bestimmten Voraussetzungen können auf Antrag Ausnahmen von der Regelung zugelassen werden.

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von Roland Stingl
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