Freispruch nach Pyrotechnik-Vorfall beim FC Augsburg
Nach einem Pyrotechnik-Vorfall beim Bundesligaspiel des FC Augsburg gegen Mainz 05 ist ein 29-Jähriger vom Vorwurf der Körperverletzung freigesprochen worden. Das Gericht sah es als nicht erwiesen an, dass der Mann am Abfeuern der Bengalfackeln beteiligt war.

Das Augsburger Amtsgericht hat einen 29-Jährigen vom Vorwurf der Körperverletzung im Zusammenhang mit einem Pyrotechnik-Vorfall bei einem Bundesligaspiel des FC Augsburg freigesprochen. Nach Ansicht des Gerichts konnte dem Mann nicht nachgewiesen werden, dass er am Abfeuern von Bengalfackeln beim Spiel gegen den FSV Mainz 05 im September 2024 beteiligt war.
Während der Partie war glühende Asche in den Nacken einer Zuschauerin gefallen. Eine weitere Frau musste sich aufgrund des entstandenen Rauchgases mehrfach übergeben und wurde medizinisch behandelt.
Dem Angeklagten war vorgeworfen worden, zunächst einen Gegner der Pyrotechnik-Aktion von zwei Vermummten ferngehalten und anschließend beim Anzünden der Bengalfackeln geholfen zu haben. Vor Gericht erklärte der 29-Jährige dagegen, er habe lediglich schlichten wollen.
Seine Aussage konnte nach Angaben des Gerichts nicht durch weitere Zeugenaussagen widerlegt werden. Die übrigen Zeugen hätten den entscheidenden Ablauf nicht beobachten können. Auch die Staatsanwaltschaft hatte deshalb einen Freispruch beantragt.
