Rechtswidrige Durchsuchung: Landgericht Augsburg gibt Mitarbeiterin des City Clubs recht
Das Landgericht Augsburg hat eine Razzia bei einer Angestellten des Kultur- und Gastronomiebetriebs City Club Augsburg für rechtswidrig erklärt. Der ursprüngliche Tatverdacht erwies sich als nicht haltbar.

Das Landgericht Augsburg hat eine Durchsuchung der Wohnräume einer Mitarbeiterin des Augsburger City Clubs für rechtswidrig erklärt. Ausgangspunkt für die Maßnahme war der Fund einer geringen Menge an Betäubungsmitteln in einem Nebenraum der Gastronomie. Die Ermittler gingen zunächst davon aus, dass der Raum nicht öffentlich zugänglich sei und die aufgefundenen Substanzen daher direkt dem Servicepersonal des Cafés zuzuordnen seien.
Beschwerde hat vor dem Landgericht Erfolg
Diese Annahme erwies sich nach Angaben der Betreiber jedoch als unzutreffend. Gegen die von der Polizei veranlasste Maßnahme legte die betroffene Mitarbeiterin Beschwerde beim Amtsgericht Augsburg ein. Im Zuge des Verfahrens kam das übergeordnete Landgericht zu der Entscheidung, dass für die Anordnung der Durchsuchung kein hinreichender Tatverdacht vorlag und die rechtlichen Voraussetzungen somit nicht gegeben waren.
