
Das Augsburger Stadtrecht von 1276
Wir finden es heute selbstverständlich, dass wir „Rechte“ haben und dass die auch schriftlich fixiert sind. Tatsächlich war Augsburg aber eine der wenigen Städte, die relativ früh ein schriftlich fixiertes Stadtrecht hatte. Man sieht daran, wie wohlhabend und fortschrittlich Augsburg im 13. Jahrhundert war, lange bevor Städte wie München oder gar Berlin wichtige Städte wurden.
Über viele Jahrhunderte hinweg bildete das Stadtrecht von 1276 die Grundlage für das Zusammenleben, die Verwaltung, die Gerichtsbarkeit und die Politik in der freien Reichsstadt Augsburg. Es stärkte die städtische Autonomie und gab den Menschen Rechtssicherheit, indem es erstmals Gewohnheitsrechte fixierte.
Bis heute gehört es zu den bedeutendsten Dokumenten aus der Geschichte der Stadt, das in diesem Jahr 750 Jahre alt wird. Dieses Jubiläum nimmt Stadtarchiv zum Anlass, das Stadtrecht der Öffentlichkeit zu präsentieren. Zusammen mit dem ältesten Bürgerverzeichnis Bayerns, dem 1288 begonnenen Augsburger Bürgerbuch, ist das Stadtrecht vom 29. Oktober bis 13. November 2026 zu den Öffnungszeiten des Lesesaals im Stadtarchiv zu sehen. Der Eintritt ist frei.
