Strafen für FCA II und TSV Schwaben: Flutlicht im Rosenaustadion zu schwach
Wegen unzureichender Beleuchtung im Rosenaustadion müssen der FCA II und der TSV Schwaben jeweils eine Strafe von 30.000 Euro zahlen. Das Flutlicht ist nicht mehr regionalligatauglich, weshalb Abendspiele ab sofort verboten sind.

Der FCA II und der TSV Schwaben müssen jeweils 30.000 Euro Strafe zahlen, weil das Licht im Rosenaustadion zu schwach ist. Die vier Flutlichtmasten stammen aus dem Jahre 1955 und erreichen nicht die geforderten Lux-Werte für die Regionalliga.
Der Bayerische Fußballverband hat die beiden Clubs bereits beim Zulassungsantrag auf die ungenügende Beleuchtung und eine nötige Nachrüstung hingewiesen. Die Frist dafür lief Ende August 2025 ab. Da diese nun verstrichen ist, wurde die Vertragsstrafe erteilt.
Ab sofort dürfen in dem Stadion keine Regionalliga-Spiele mehr am Abend ausgetragen werden. Die Stadt und die Vereine wollen das Problem mit mobilen Lichtmasten beheben, da für eine neue Flutlichtanlage das Geld fehlt.
