Streit um Pressesprecherin: Arbeitsgericht gibt ehemaliger Mitarbeiterin von OB Weber Recht
Weiterer Ärger für Augsburgs Oberbürgermeisterin Eva Weber: Ihre ehemalige Pressesprecherin hat vor dem Arbeitsgericht geklagt und gewonnen. Grund für die Versetzung war die Beziehung der Mitarbeiterin zu einem Stadtratsmitglied.

Weiterer Ärger für Augsburgs Oberbürgermeisterin Eva Weber (CSU): Ihre ehemalige Pressesprecherin hat vor dem Arbeitsgericht erfolgreich gegen ihre Versetzung auf einen neuen Posten geklagt.
Die Oberbürgermeisterin hatte ihre Pressesprecherin auf einen anderen Posten, in der Kommunikation für die Internationale Bauausstellung, versetzt. Als Begründung nannte Eva Weber, sie wolle der Mitarbeiterin „Interessenskonflikte“ ersparen, da diese eine Beziehung mit einem Nicht-CSU-Mitglied des Stadtrats führt.
Die Pressesprecherin klagte, da sie auf dem neuen Posten wesentlich weniger Geld verdient als zuvor, und forderte eine gleichwertige Position. Sie argumentierte zudem, die Oberbürgermeisterin sei bereits bei ihrer Einstellung über die Beziehung zum Stadtratsmitglied informiert gewesen. Eva Weber erwiderte, die politischen Konstellationen hätten sich inzwischen geändert.
Das Arbeitsgericht entschied nun zugunsten der Pressesprecherin: Sie muss eine gleichwertige Position angeboten bekommen.
