Urteil im „Pedo-Hunter“-Prozess: Bewährungsstrafen für jugendliche Angeklagte

Gericht, Richter, Urteil — © Foto: Pixabay
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Der Prozess gegen eine Gruppe Jugendlicher, die als selbsternannte „Pedo-Hunters“ einen Mann in einen Wald gelockt und überfallen hatten, ist mit der Urteilsverkündung zu Ende gegangen. Das Gericht verhängte gegen die geständigen und zuvor nicht vorbestraften Angeklagten Freiheitsstrafen zwischen eineinhalb Jahren und einem Jahr sowie zehn Monaten, die jeweils zur Bewährung ausgesetzt wurden.

Die Jugendlichen hatten ihr Opfer unter dem Vorwand, sexuelle Kontakte anzubahnen, in ein Waldgebiet gelockt. Vor Ort bedrohten sie den Mann mit einer täuschend echt aussehenden Pistole sowie weiteren Waffen. Er wurde geschlagen und beraubt.Die Gruppe gab an, vermeintliche Pädophile „jagen“ zu wollen, griff dabei jedoch zu massiv kriminellen Methoden.

Trotz der Schwere der Tat berücksichtigte das Gericht das Alter und das Geständnis der Angeklagten. Als Zeichen der Reue zahlten drei der Jugendlichen bereits insgesamt 850 Euro Schmerzensgeld an das Opfer – eine Summe, die sie von ihrem eigenen Taschengeld aufbrachten.

Zusätzlich zur Bewährungszeit müssen die Verurteilten strikte Auflagen erfüllen. Je nach Beteiligung müssen zwischen 64 und 80 Stunden Sozialarbeit geleistet werden. Die Jugendlichen werden engmaschig betreut, um eine weitere Radikalisierung oder Straffälligkeit zu verhindern.

Das Gericht verdeutlichte mit dem Urteil, dass Selbstjustiz unter keinem Vorwand geduldet wird und schwerwiegende strafrechtliche Konsequenzen nach sich zieht.

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von Veronika Götz
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