Milde nach Geständnis: Bewährungsstrafe und Geldauflage für Angeklagten im Fall der versuchten Geldwäsche

20. Februar 2026 , 06:36 Uhr

Das Verfahren ist abgeschlossen: Ein umfassendes Geständnis hat einem Angeklagten vor Gericht eine Haftstrafe ohne Bewährung erspart. Neben der Bewährungszeit muss der Verurteilte jedoch eine empfindliche Geldzahlung leisten.

Das Gerichtsverfahren gegen den mutmaßlichen Täter ist mit einem Urteil zu Ende gegangen, das dem Angeklagten den Gang ins Gefängnis erspart. Aufgrund seines im Wesentlichen umfassenden Geständnisses verurteilte ihn das Gericht zu einer Freiheitsstrafe von acht Monaten, die jedoch zur Bewährung ausgesetzt wurde.

Das Gericht honorierte die Einsicht des Mannes, betonte jedoch gleichzeitig die Schwere der Tat durch eine spürbare finanzielle Sanktion: Als Bewährungsauflage muss der Verurteilte eine Geldzahlung in Höhe von 6.000 Euro leisten. Mit diesem Urteil folgte das Gericht weitgehend dem Antrag der Verteidigung, die auf die Kooperation ihres Mandanten während der Beweisaufnahme verwiesen hatte.

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