Abrechnungsbetrug in der Familie: Arzt aus dem Landkreis Augsburg zu hoher Geldstrafe verurteilt
Ein Mediziner aus dem südlichen Landkreis Augsburg wurde wegen vorsätzlichen Abrechnungsbetrugs zur Kasse gebeten. Um den Erstattungssatz der privaten Krankenversicherung für seine eigenen Eltern künstlich in die Höhe zu treiben, täuschte er über die Identität des behandelnden Arztes.

Über 16.000 Euro muss ein Arzt aus dem südlichen Landkreis Augsburg zahlen, weil er seine Eltern in seiner Praxis falsch abgerechnet hat. Eigentlich hätten die Eltern von ihrer privaten Krankenkasse, wenn sie sich bei einem Angehörigen behandeln lassen, nur 60 Prozent des Rechnungsbetrags erstattet bekommen. Deshalb fassten der Angeklagte und die Eltern den Entschluss, wahrheitswidrig einen anderen Arzt der Gemeinschaftspraxis als behandelnde Arzt anzugeben. Das flog aber auf.
